AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestandteil des vorstehenden Mietvertrages:

Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und dessen Inventar, sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit Sorgfalt zu behandeln und alle während der Aufenthaltszeit entstehenden Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden und im Falle von Verschuldung Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Diese Verpflichtung besteht auch für Schäden, die durch Begleitpersonen oder Gäste des Mieters verursacht wurden.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Einzug evt. vorgefundene oder während der Mietdauer entstehende Schäden am Mietobjekt unverzüglich dem Vermieter bzw. dessen Hausmeister oder besser gleich dem Handwerker anzuzeigen und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben. Minderungsansprüche des Mieters erlöschen bei Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige.

Die gemietete Wohneinheit darf nur mit der im Mietvertrag genannten Anzahl von Personen belegt werden.

Das Grillen am Balkon kann nicht erlaubt werden, dies gilt nicht als Beeinträchtigung des Mietgebrauches und berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages oder Minderung des Mietpreises.

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen insbesondere dann, wenn der Mieter durch sein Verhalten das Zusammenleben im Haus nachhaltig stört und sein Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt. Bereits gezahlte Miete für die verbleibende Mietzeit wird vom Mieter nicht erstattet.

Dem Vermieter bleibt es vorbehalten bei nicht verschuldeter Unmöglichkeit, z.B. höhere Gewalt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Miete wird vom Mieter erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

Für nicht vom Vermieter verursachte Ausfälle oder Störungen in der Wasser- und Stromversorgung besteht keine Haftung seitens des Vermieters. Im Falle von Betriebsstörungen ist der Vermieter verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Eine Haftung des Vermieters beschränkt sich in der Höhe nach auf eine vereinbarte Miete.

Sollten einzelne Teile des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen bestehen.


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